|
Screen-Peas |
Nr.7 |
|
Lärm ist Körperverletzung
Lärm ist bekanntlich gesundheitsschädlich. Trotzdem wird das Erzeugen von Lärm als unvermeidlich angesehen, Verstöße gegen bestehende Vorschriften werden als Kavaliersdelikte betrachtet. In dieser Situation schlägt ScreenPeas eine verblüffend einfache Maßnahme vor: Nämlich Lärmverursachung als das zu behandeln, was es ist: Als Körperverletzung! und einen entsprechenden Tatbestand im Strafgesetz zu schaffen.
Hersteller/Lieferer von Gegenständen, die beim Gebrauch zu beeinträchtigenden Schalleinwirkungen führen, machen sich der Beihilfe schuldig. Organisationen, die gewohnheits- oder gewerbsmäßig beeinträchtigende Schalleinwirkungen verursachen, sind als kriminelle Vereinigungen anzusehen. Das betrifft zum Beispiel Verkehrsunternehmen mit lauten Fahrzeugen, oder Straßenbaufirmen, aber auch Kirchen, die ihre wehrlose Nachbarschaft mit Glockengeläut überfluten. Justiz und Polizei müssen entsprechend ausgestattet werden, um die Strafverfolgung ordnungsgemäß durchführen zu können; so muß z.B. für die richterliche Praxis ein praktikabler Katalog für eine einheitliche Strafzumessung entwickelt werden: Etwa in folgender Art
|
| Beachten Sie bitte unsere Anzeigen |
(Anzeige)![]() Computer-Lernspiel zum Betrieblichen Umweltschutz - Für die berufliche Aus- und Weiterbildung Mehr zum BUSCH-Spiel (Anzeige) ![]() wollen ans Werk! Haben Sie Bedarf an professionell gestalteten Lernprogrammen? Die Autoren der Screen-Peas helfen Ihnen gern. Anfrage an: Die Lernsoftwerker |
(Anzeige)![]() Berufsbegleitender Aufbaustudiengang zum "Diplom-Ingenieur für betrieblichen Umweltschutz" Vorlesungsinhalte: Stoffstrommanagement / Ökobilanzen / Umweltaudit & Controlling / Führungsmethoden / Umweltbeauftragte / Umwelttechnik / Ökologie Homepage Infomaterial anfordern |
|
Das Screen-Peas Magazin wird herausgegeben von Lübbert Kok und Alle Rechte an den veröffentlichten Texten und Zeichnungen liegen bei den Herausgebern - Kopieren nur mit Genehmigung. Zitieren von Ausschnitten (mit Quellen-Angabe) ist gestattet und sogar gern gesehen. Zuschriften bitte an: l.kok@t-online.de |